Der EDV-Berater - Kapitel-9 aus Branchenbrief 140

EDV-Berater müssen beim Schritt in die Selbständigkeit keine Genehmigungen einholen oder besondere Vorschriften beachten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes v. 19.07.1985 (III R 175/80) sind sie Freiberufler.

BFH; Urteil vom 4. 05. 2004; ger. Az.: XI R 9/03
Ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben
 (Änderung der Rechtsprechung).

Freiberufler
In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen freiberuflich sind.

Freiberufler ist, wer
- selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
- und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische  Tätigkeit
   ausübt.

Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aufgeführte Katalog freier Berufe nicht abschließend ist. Bei vergleichbaren Berufen ist jeweils im Einzelnen zu entscheiden.

Freie Berufe setzen eine Tätigkeit voraus, der nicht unbedingt ein Hochschulstudium vorangegangen sein muss. Es muss sich nur um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln. Darunter fallen auch das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse. Die Kenntnisse müssen dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.

Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Freiberufler aus dem IT-Bereich:
Informatiker, Programmierer, Softwareentwickler, EDV-Berater, Internetprogrammierer  usw. 

Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden: 

-  Er zahlt keine Gewerbesteuer.
-  Er muss kein Gewerbe anmelden.
-  Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
-  Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
-  Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.

 

 
 
edvSoft Helmut Ebner