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Der EDV-Berater - Kapitel-9
aus Branchenbrief 140
EDV-Berater müssen beim Schritt in die Selbständigkeit keine Genehmigungen
einholen oder besondere Vorschriften beachten. Nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofes v. 19.07.1985 (III R 175/80) sind sie Freiberufler.
BFH; Urteil vom 4. 05. 2004; ger. Az.: XI R 9/03
Ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben
(Änderung der Rechtsprechung).
Freiberufler
In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche
Tätigkeiten im einzelnen freiberuflich sind.
Freiberufler ist, wer
- selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
- und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische
Tätigkeit
ausübt.
Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG
aufgeführte Katalog freier Berufe nicht abschließend ist. Bei vergleichbaren Berufen ist jeweils im
Einzelnen zu entscheiden.
Freie Berufe setzen eine Tätigkeit voraus, der nicht unbedingt ein Hochschulstudium vorangegangen
sein muss. Es muss sich nur um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln. Darunter fallen auch
das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse. Die Kenntnisse müssen dem
Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.
Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die
Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Freiberufler aus dem IT-Bereich:
Informatiker, Programmierer, Softwareentwickler, EDV-Berater,
Internetprogrammierer usw.
Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden:
- Er zahlt keine Gewerbesteuer.
- Er muss kein Gewerbe anmelden.
- Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht
aus).
- Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
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