Fördermittel

Der Staat fördert die Beratung von Existenzgründern, Jungunternehmern und kleinen und mittleren Betrieben durch Zuschüsse.

Zu unterscheiden ist zwischen Existenzgründungs-Beratungen, Aufbauberatungen (innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung) und sonstigen allgemeinen Beratungen.
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Die Zuschüsse können über die branchenbezogenen Zuwendungsleitstellen beantragt werden. Den Antrag auf Beratungszuschuss stellt das Unternehmen, das sich beraten lassen will, bei der zuständigen Zuwendungsleitstelle.

In der Praxis stellt häufig der Berater den Antrag für den Unternehmer. Jeder Selbständige bzw. Existenzgründer hat das Recht, sich vom Berater seines Vertrauens beraten zu lassen. Die Bewilligungskriterien für die staatlichen Fördermittel sind entsprechend weit gefasst. Die wichtigsten Bestimmungen für den Berater sind:

1. dass er nicht überwiegend in einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnisstehen darf
2. dass er in keiner Weise den Interessen Dritter dienen darf und unabhängig beraten muss.

Es dürfen keine Nebenabsprachen über weitere Honorarforderungen getroffen werden. Der Beratungsbericht muss auch bei der Zuwendungsleitstelle eingereicht werden. Nicht zuschussfähig sind Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatungen. Maßgeblich für die Subventionierung von Beratungskosten sind die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms, das in Anspruch genommen werden soll, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erhalt dieser Förderung.

 
 
edvSoft Helmut Ebner